Engagement
gegen Aus-
grenzung, Entfremdung, Missbrauch und jegliche Form häuslicher Gewalt.
Hier
erfahren Sie mehr über
unsere Publikationen zum
Thema Familienrecht und
Geschlechterdemokratie.
(c)
GLEICHMASS e.V. 2012 - Alle Rechte vorbehalten.
Sie
erreichen uns täglich von 8:00 bis 21:00 Uhr telefonisch unter
HOTLINE:
01577 - 1478 705
Auf
Wunsch rufen wir Sie auch ins deutsche Festnetz zurück.
E-Mails können jederzeit an folgende Adresse gerichtet werden.
info@gleichmass-ev.de
Um auch in
diesem Jahr eine professionalisierte Beratungs- und
Beistandsleistungen anbieten zu können und unsere Projektearbeit
weiter zu führen brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Mitarbeit oder
Zuwendung ist willkommen. Sprechen Sie uns an - wir infor-
mieren Sie gern ausführlicher.
Pro Child
United (internationales
Netzwerk für Kindeswohl)
Väteraufbruch
für Kinder (Organisation
für Trennungseltern)
AGENS e.V. (politische
Initiative für Gleichstellung)
IKOS
(Selbsthilfezentrum Thüringen)
Radio
OKJ
(Offener Hörfunkkanal Jena)
Jedem
Betroffenen ist dringend zu empfehlen, sich vor Inanspruch-
nahme einer Beratung durch etablierte familienrechtliche Profess-
ionen an uns zu wenden. Bedauerlicher Weise ist erfahrungsge-
mäß nicht jede Profession an einer deeskalierenden, schnellen
Lösungsansätzen interessiert.


Grundsätze
Wir stehen für familiäre Gleichstellung und damit kindliche
Chancengleichheit in den Familien ein. Wir engagieren uns gegen
jedwede Form von Ausgrenzung, Entfremdung, Instrumentalisierung und
Mißbrauch. Wir suchen den Dialog und sind für Deeskalation. Wir
handeln über Geschlechter-, Bildungs-, konfessionelle sowie Grenzen
der Hautfarbe hinweg.
Hilfe
zur Selbsthilfe
Wir stehen (Gross)eltern mit Erfahrungsaustausch und Hilfe zur
Selbsthilfe zur Verfügung, die unter Umgangsentzug, sorgerechtlichen
Konflikten, Unterhaltsstreitigkeiten oder häuslicher Gewalt leiden.
Wir helfen mit Schriftsätzen oder Terminbegleitungen beim Durchsetzen
ihrer Interessen gegenüber Behörden.
Information,
Vernetzung, Einflussnahme
Wir vernetzen uns und machen nachhaltig auf Problemlagen familiärer
Gleichstellung aufmerksam, verschaffen Ihnen Gehör. In Gesprächen mit
den Medien, Behörden, Bürger- und Gleichstellungsbeauftragten,
ehrenamtlichen Initiativen und Beratungsstellen, Landtagsabgeordneten,
Ministerialbeamten.
Öffentlichkeitsarbeit
Wir informieren und sensibilisieren. Mit Anthologien, Ausstellungen,
Broschüren, Gesprächsrunden, Infoständen, Kongressteilnahmen,
Medienbeiträgen, Preisverleihungen, Referaten,
Unterschriftensammlungen.





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Enkelkinder



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WENN
DER UMGANG
IM
ARGEN
LIEGT
Realisierung
des elterlichen Umgangs bedürftiger Elternteile ihren mit nicht in der
unmittelbaren Umgebung lebenden Kindern.
Das
Umgangsrecht ist nach Artikel 6 Grundgesetz verfassungs-rechtlich
geschützt und in 1684 Abs. 1 BGB verankert. Besteht Bedürftigkeit bei
dem Umgangsberechtigten, kann dieser die Kosten des Umgangs bei
Trägern der Sozialhilfe oder Jobcenter beantragen.
Denkbar ist zum einen, dass das Kind dann für die Zeit des Umgangs zu
der Bedarfsgemeinschaft des Umgangsberechtigten zugeordnet werden, und
dann anteilige Regelleistung nach § 20 SGB II, Kosten der Unterkunft
nach § 22 I SGB II und ggf. nach § 21 SGB II Mehrbedarf erhält. Im SGB
XII findet sich als Anspruchsgrundlage für derartige Kosten § 73 SGB
XII. Nach dieser Vorschrift wird Hilfe in besonderen Lebenslagen
gewährt. Die Vorschrift gilt im Besonderen auch für Bezieher von
Leistungen nach dem SGB II. - also für ALG II Empfänger.
Wir berichten über Erfahrungen Betroffener bei der Beantragung dieser
ergänzenden Sozialleistungen und hinterfragen die Haltung der
unterhaltssichernden Institutionen und deren Bewilligungspraxis.

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Februar
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