Leitartikel Februar 2012

Leitartikel Februar 2012
Im Interview: Hans-Michael Lohs, Dr. Beate Jonscher / Autor: Hannes Schneider
Artikel im PDF-Format lesen oder speichern

Engagement gegen Aus-
grenzung, Entfremdung, Missbrauch und jegliche Form häuslicher Gewalt.
Hier erfahren Sie mehr über
unsere Publikationen zum
Thema Familienrecht und
Geschlechterdemokratie.
(c) GLEICHMASS e.V. 2012 - Alle Rechte vorbehalten.
Sie erreichen uns täglich von 8:00 bis 21:00 Uhr telefonisch unter
HOTLINE: 01577 - 1478 705
Auf Wunsch rufen wir Sie auch ins deutsche Festnetz zurück.
E-Mails können jederzeit an folgende Adresse gerichtet werden.
info@gleichmass-ev.de
Um auch in diesem Jahr eine professionalisierte Beratungs- und Beistandsleistungen anbieten zu können und unsere Projektearbeit weiter zu führen brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Mitarbeit oder Zuwendung ist willkommen. Sprechen Sie uns an - wir infor-
mieren Sie gern ausführlicher.
Pro Child United (internationales Netzwerk für Kindeswohl)
Väteraufbruch für Kinder (Organisation für Trennungseltern)
AGENS e.V. 
(politische Initiative für Gleichstellung)
IKOS (Selbsthilfezentrum Thüringen)
Radio OKJ (Offener Hörfunkkanal Jena)
Jedem Betroffenen ist dringend zu empfehlen, sich vor Inanspruch-
nahme einer Beratung durch etablierte familienrechtliche Profess-
ionen an uns zu wenden. Bedauerlicher Weise ist erfahrungsge-
mäß nicht jede Profession an einer deeskalierenden, schnellen
Lösungsansätzen interessiert.
Grundsätze
Wir stehen für familiäre Gleichstellung und damit kindliche Chancengleichheit in den Familien ein. Wir engagieren uns gegen jedwede Form von Ausgrenzung, Entfremdung, Instrumentalisierung und Mißbrauch. Wir suchen den Dialog und sind für Deeskalation. Wir handeln über Geschlechter-, Bildungs-, konfessionelle sowie Grenzen der Hautfarbe hinweg.

Hilfe zur Selbsthilfe
Wir stehen (Gross)eltern mit Erfahrungsaustausch und Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung, die unter Umgangsentzug, sorgerechtlichen Konflikten, Unterhaltsstreitigkeiten oder häuslicher Gewalt leiden. Wir helfen mit Schriftsätzen oder Terminbegleitungen beim Durchsetzen ihrer Interessen gegenüber Behörden.

Information, Vernetzung, Einflussnahme
Wir vernetzen uns und machen nachhaltig auf Problemlagen familiärer Gleichstellung aufmerksam, verschaffen Ihnen Gehör. In Gesprächen mit den Medien, Behörden, Bürger- und Gleichstellungsbeauftragten, ehrenamtlichen Initiativen und Beratungsstellen, Landtagsabgeordneten, Ministerialbeamten.

Öffentlichkeitsarbeit
Wir informieren und sensibilisieren. Mit Anthologien, Ausstellungen, Broschüren, Gesprächsrunden, Infoständen, Kongressteilnahmen, Medienbeiträgen, Preisverleihungen, Referaten, Unterschriftensammlungen.
Sorgerecht, Jugendamt, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hilfe, Hilfen, Elternvereinbarung, Familienrecht, Trennung, Scheidung, Missbrauch, Mediation, Vater,  Mutter, Mütter, Kind, Kinder, Umgang,  Regel, Regeln, Verfahrensbeistand,  Umgangsrecht, Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Klage, Väter, Familienrecht, Familiengericht, Großeltern, Recht, Rechte,  Studien, Formulare, Gesetze, Gesetz,  Verfahren, Verfahrenspfleger, Inobhutnahme, Kinderherz, Jena, Gera, Güstrow, Wechselmodell, Professionen, Eltern, Elternschaft, Deeskalation, Selbsthilfe, Umgangsmodell, Kindeswohl, Familienhilfe, häusliche Gewalt, Akte, Akteneinsicht, Wanderausstellung, Kampagnen, Rostock, Sorgeberechtigter, Umgansberechtigter, Gericht, Anwalt, Anwälte, Beratungsstelle, PAPA-YA, Magazin, Zeitschrift, Altenburg, Schmölln, Ostthüringen, Väteraufbruch, Väterrafio, gesteigerte, Erwerbsobliegenheit, Vernetzung, PR, Öffentlichkeitsarbeit, Professionalisierung, Interdisziplinär, Cochem, Cochemer, Modell, Information, Broschüre, Arbeitskreis, Pro Child United, Männerarbeit, Jungenarbeit, Trennungskonflikte, Streit, Sohn, Tochter, Enkel, Enkelkind, Enkelkinder
(c) GLEICHMASS e.V. 2012 - Alle Rechte vorbehalten.
Besuchen Sie unsere Seiten bei diesen
Sozialen Netzwerken!
Jeder Klick hilft!
WENN DER UMGANG
IM ARGEN LIEGT
Realisierung des elterlichen Umgangs bedürftiger Elternteile ihren mit nicht in der unmittelbaren Umgebung lebenden Kindern.

Das Umgangsrecht ist nach Artikel 6 Grundgesetz verfassungs-rechtlich geschützt und in 1684 Abs. 1 BGB verankert. Besteht Bedürftigkeit bei dem Umgangsberechtigten, kann dieser die Kosten des Umgangs bei  Trägern der Sozialhilfe oder Jobcenter beantragen.

Denkbar ist zum einen, dass das Kind dann für die Zeit des Umgangs zu der Bedarfsgemeinschaft des Umgangsberechtigten zugeordnet werden, und dann anteilige Regelleistung nach § 20 SGB II, Kosten der Unterkunft nach § 22 I SGB II und ggf. nach § 21 SGB II Mehrbedarf erhält. Im SGB XII findet sich als Anspruchsgrundlage für derartige Kosten § 73 SGB XII. Nach dieser Vorschrift wird Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt. Die Vorschrift gilt im Besonderen auch für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II. - also für ALG II Empfänger.

Wir berichten über Erfahrungen Betroffener bei der Beantragung dieser ergänzenden Sozialleistungen und hinterfragen die Haltung der unterhaltssichernden Institutionen und deren Bewilligungspraxis.
Artikel als PDF
    Download
Februar Artikel
VÄTER NOTRUF: 01577 - 1478 705 ::: AUF WUNSCH AUCH RÜCKRUF INS FESTNETZ MÖGLICH!